Kleine Bauvorlageberechtigung
Seit dem 1. Februar 2021 sind Meister im Maurer-, Betonbauer und Zimmererhandwerk des Landes Sachsen-Anhalt berechtigt Bauvorlagen einzureichen. Das können sie natürlich auch in unserem Bundesland nutzen und haben deshalb einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren sächsischen Kollegen. Klingt unglaubwürdig? Laut der Liste der Bundes Ingenierkammer (BIngK) für die gegenseitige Anerkennung und der sächsischen Bauordnung § 65 Abs. 2 ist genau dass der Fall.
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