Ausbildung zur/m Zimmerin/er

Die Ausbildung im Handwerk wird traditionell als Lehre bezeichnet. Der Beruf des Zimmerers bzw. der Zimmerin wir in der Dualen System ausgebildet. Das bedeutet im Ausbildungsbetrieb, Berufsschule sowie das überbetriebliche Bildungszentrum findet die Ausbildung statt und wird in der Regel nach drei Jahren mit der Gesellenprüfung abgeschlossen. Ein Erfolgreicher Abschuss der Ausbildung stellt die erste Stufe der beruflichen Karriere im Zimmererhandwerk dar. Hier sind verschiedene weiterführende Informationen zusammengestellt.

Vorschriften und Verordnungen


Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
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Verordnung Berufsausbildung Bauwirtschaft 1. Änderung

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. April 2004
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Verordnung Berufsausbildung Bauwirtschaft 2. Änderung

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 20. Februar 2009
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Rahmenlehrplan

Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
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Termine