Corona-Richtlinien für Zimmereien ab 23.09.21

 

Im Zeitraum vom 23. September bis zum 20. Oktober 2021 gelten in Sachsen neue Regeln welche nach der neusten Corona-Schutz-Verordnung auch für Handwerksbetriebe neue Anpassungen des täglichen Umgangs vorschreiben. Um insbesondere Zimmereibetrieben die Umsetzung der Vorschriften zu erleichtern haben wir für erforderlichen Maßnahmen eine Übersicht zusammengestellt.

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Kleine Bauvorlage­berechtigung

 

Meister im Maurer-, Betonbauer und Zimmererhandwerk des Landes Sachsen-Anhalt sind seit dem 1. Februar 2021 berechtigt Bauvorlagen einzureichen. Natürlich können sie das auch in unserem Bundesland nutzen und haben deshalb gegenüber ihren sächsischen Kollegen einen Wettbewerbsvorteil. Klingt unglaubwürdig? Laut Bundes Ingenierkammer (BIngK) mit der Liste für die gegenseitige Anerkennung und der sächsischen Bauordnung § 65 Abs. 2 ist genau dass der Fall.

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CORONA Update 30.10.2020

 

Update zu den CORONA Regeln vom 30.10.2020:
Nach § 3 Abs. 2  S. 1  der Muster-Verordnung sind Personen, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in das Bundesgebiet einreisen sind von der Quarantänepflicht befreit. Die Ausnahmetatbestände für Dienstreisen wurden gegenüber der für Mitte Oktober ursprünglich geplanten Fassung noch einmal überarbeitet.

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