Ehrenamt von BSG gestärkt

Streit nach Betriebsprüfung

Nach einer Betriebsprüfung bei einer Kreishandwerkerschaft ging die Deutsche Renten Versicherung Bund (DRV Bund) davon aus, dass ein Kreishandwerksmeister trotzt de Ehrenamtes als geringfügig beschäftigt gelte und forderte pauschale Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 2600 € nach. Die Kreishandwerkerschaft klagte und erzielte in letzter Instanz einen Erfolg vor dem Bundessozialgericht (BSG) recht. Mit diesem Urteil wurde das Ehrenamt gestärkt.

Ein Pro dem Ehrenamt

Laut einer Pressemitteilung des Bundessozialgerichts sind Ehrenämter
Zitat:  

“…in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auch dann beitragsfrei, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommenwerden, die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind.”

Ebenfalls sei, laut dieser Pressemitteilung, eine gesetzliche Klarstellung zur Stärkung des Ehrenamts wünschenswert.

Pressemitteilung Bundessozialgericht

Hier können sie die Pressemitteilung des Bundessozialgerichts Nummer 38 vom 16. August 2017 einsehen. Zum Urteil und zur Urteilsbegründung gelangen Sie über diesen Link.

Pressemitteilung Nr38_2017 Bundessozialgericht

Termine