CORONA Update 30.10.2020

Update zu den CORONA Regeln vom 30.10.2020:

Quarantäne-Anordnung und vorzeitige Beendigung der Quarantäne

Nach § 1 Abs. 1 der Muster-Verordnung sind Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder in eine andere eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen ständig dort abzusondern. Die Quarantänedauer kann frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der
Einreise verkürzt werden, vgl. § 4 der Muster-Verordnung.

Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung

Die Ausnahmetatbestände für Dienstreisen wurden gegenüber der für Mitte Oktober ursprünglich geplanten Fassung noch einmal überarbeitet. Das vereinfacht Dienstreisen.
Nach § 3 Abs. 2  S. 1  der neuen Muster-Verordnung sind Personen, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in das Bundesgebiet einreisen sind von der Quarantänepflicht befreit. Bei Auftreten von Symtomen binnen 10 Tagen nach Hinreise haben sie zur zur Durchführung eines Tests einen Arzt oder ein Testzentrum aufzusuchen, § 3 Abs. 3 S. 7 der Muster-Verordnung.

Erneute Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss schafft erneut aufgrund der deutschlandweit ansteigenden COVID-19-Infektionszahlen und vor dem Hintergrund der beginnenden Grippewelle – zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020 – die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Für Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, wird die Möglichkeit geschaffen, nach telefonischer Anamnese durch einen Arzt bis zu 7 Tage krankgeschrieben zu werden. Dies gilt befristet vom 19.10. bis zum 31.12.2020. Die niedergelassenen Ärzte müssen dabei die Patienten eingehend telefonisch befragen und sich auf diese Weise – auch ohne Praxisbesuch – persönlich von ihrem Zustand überzeugen. Die Krankschreibung kann einmalig telefonisch um weitere 7 Kalendertage verlängert werden.

Bitte bleiben Sie gesund.

Falk Dossin

Geschäftsführer

PRO HANDWERK

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